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Das individuelle Angeln bleibt weiterhin zulässig und verstößt grundsätzlich nicht gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes. Einschränkende Regelungen durch Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte sind möglich. Die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum sind dabei unbedingt einzuhalten. Das heißt: Angeln ist allein oder gemeinsam mit einer nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Gemeinschaftsfischen ist nicht zugelassen.

Somit findet das nächste Hegefischen am 23.Mai nicht statt

Sollte bereits ein weiterer Angler vor Ort sein, bieten die Gewässer im Land in der Regel die Möglichkeit, den Mindestabstand von 1,5 Metern selbstständig um ein Vielfaches zu erweitern. Gewässer in Innenstädten, in Parks und parkähnlichen Anlagen, die auch von anderen Erholungssuchenden genutzt werden, bieten in diesen Zeiten nicht die optimalen Möglichkeiten, menschlichen Kontakten untereinander aus dem Weg zu gehen. Dort sollte auf das Angeln verzichtet werden.

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